Herausforderung Baustelle -
Wenn die Kundschaft ausbleibt
Egal, ob es um den Ausbau des Glasfasernetzes geht oder ob Plätze, Gebäudekomplexe oder Straßen erneuert werden – größere Baumaßnahmen erschweren das Leben der Anlieger. Schmutz, Lärm und Umleitungen sind nicht nur eine Belastung für die betroffene Anwohnerschaft. Für Gewerbetreibende steht je nach Dauer des Bauvorhabens mitunter die Existenz auf dem Spiel: wenn Laufkundschaft fehlt und Stammkunden seltener den Weg finden, kommt es zwangsläufig zu Umsatzeinbußen.
Leider ist der Lagevorteil eines Unternehmens nicht geschützt. Wer sich also bewusst für einen speziellen Standort entschieden hat, weil dort viele Passanten vorbeikommen oder ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe ist, kann im Falle einer Baustelle keine Entschädigung erwarten. Hier wird erwartet, dass ein Unternehmen für einen solchen Fall Rücklagen bildet, um diese Umsatzeinbußen auszugleichen.
Erst wenn die Beeinträchtigungen durch die baulichen Maßnahmen rechtswidrig oder unverhältnismäßig sind oder wegen Intensität, Art und Dauer sehr einschneidend sind, können Ansprüche für eine Entschädigung geltend gemacht werden.
Aber auch dann wird individuell betrachtet, ob der Betrieb wirklich in seiner Existenz gefährdet wird. Allgemein gültige Aussagen, wann eine Entschädigung zu erwarten ist, wird man nicht finden.
Bei einigen größeren Bauvorhaben von Unternehmen oder Kommunen wird aktives Baustellenmanagement betrieben, um die Belastungen für die Betroffenen zu mindern. Dazu gehören z.B.: eine regelmäßige transparente Information über das Bauvorhaben, Nennung eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin für Rückfragen sowie ein Baustellenmarketing (Planung von Marketingaktionen für die betroffenen Geschäftsleute, um den Umsatz anzukurbeln).
Sollte es keine zentrale Anlaufstelle geben, lohnt es sich, selbst aktiv zu werden.
Hier ein paar Maßnahmentipps, die die Umsatzeinbußen abmildern können:
Gewerbetreibende gehen – wie oben beschrieben – bei Beeinträchtigungen durch Baustellen häufig leer aus. Es sei denn, sie entscheiden sich vorab für den richtigen Versicherungsschutz.
Der Versicherer rhion.digital hat jetzt einen neuen Baustein in die Ertragsausfallversicherung aufgenommen. Kommt es im Rahmen einer Baustelle zu Umsatzeinbußen, kann das versicherte Unternehmen mit finanziellen Entschädigungsleistungen rechnen.
Baustein "Ertragsausfall Baustelle" von rhion.digital
Wird der versicherte Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte aufgrund einer städtischen/kommunalen oder privaten Baustelle im Umkreis von 100 Metern unterbrochen oder beeinträchtigt, leistet der Versicherer Entschädigung für die dadurch entstehenden Umsatzeinbußen.
Voraussetzung: Die Baustelle muss mindestens zwei Wochen andauern und die Erreichbarkeit des Betriebes einschränken (fehlende Parkmöglichkeiten, Straße nicht erreichbar o.ä.).