So bleiben Sie nicht auf
auf Ihrem Schaden sitzen
Sie kommen morgens in Ihren Betrieb, bereits den Tag im Kopf durchgeplant. Sie betreten Ihr Büro und bemerken gleich, dass etwas anders ist als sonst. Alle Schränke und Schubladen stehen offen, der Inhalt liegt verstreut auf dem Boden. Während Sie abwesend waren, ist jemand eingestiegen und hat Einiges mitgehen lassen.
Die Polizei ermittelt schnell, dass die Einbrecher ein angekipptes Fenster ganz geöffnet haben und so in Ihren Betrieb gelangt sind. Von Ihrer Versicherung erfahren Sie, dass sie deshalb nur einen Teil des Schadens übernehmen wird und Sie auf dem Rest sitzen bleiben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherer vereinbarte Leistungen quoteln, d.h. kürzen oder ganz ablehnen (Quotelung = Aufteilen des Gesamtwerts).
»Ursache sind Obliegenheitsverletzungen und grobe Fahrlässigkeit«
Versicherungsschutz wird vereinbart, um finanzielle Auswirkungen eines Schadens abzusichern. Die Versicherungsleistungen sind je nach Schaden für den Fortbestands des Betriebs oft überlebenswichtig.
Der Versicherungsschutz basiert auf den bei Vertragsabschluss gemachten Angaben. Sind diese falsch oder unvollständig, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer vorwerfen, die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt zu haben. Im Schadenfall kann eine solche Obliegenheitsverletzung dazu führen, dass Leistungen gekürzt werden oder der Versicherungsschutz verweigert wird.
Auch grob fahrlässig verursachte Schäden – wie das unbeaufsichtigte Liegenlassen von Betriebs- oder Fahrzeugschlüsseln oder ein offenstehendes Fenster – können zu verminderten Leistungen oder zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Um sich im Schadenfall auf eine unbürokratische und schnelle Schadenabwicklung verlassen zu können, beachten Sie folgende Obliegenheiten:
Im Schadenfall wünscht man sich alles andere als zusätzlichen Ärger mit dem Versicherer. Werden alle Obliegenheiten beachtet, bleiben in der Regel unliebsame Überraschungen aus.
Außerdem hilft es, auf den richtigen Versicherungsschutz zu setzen.
Der Versicherer rhion.digital verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit sowohl bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls als auch bei Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften.
Je nach Versicherung gelten hier andere Grenzen: